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Monitoring von Nowotscherkassker polytechnischen Institut: der Wert des technologischen Beitritts für die Verbraucher des klein- und mittelständischen Unternehmens wird doppelt gesenkt

Der Vorsitzende der Regierung der Russischen Föderation Dmitrij Medwedew hat am 29. Oktober 2014 die Anordnung №1116 entsprechend dem Föderalen Gesetzt vom 20. April 2014 №83-FZ „Über die Änderungseinträgen in der Artikel 23 des Föderalen Gesetzes „Über Elektroenergetik“ untergeschrieben.

Entsprechend der Einordnung ab 1. Oktober 2015 werden aus dem Bezahlungsbestand für das technologischen Beitritts der energienehmenden Anlagen maximaler Kapazität nicht größer als 150 kW 50% der Ausgaben für den Bau der Objekte des Stromnetzbereiches von den existierenden Objekten des Stromnetzbereiches bis zu den anbindenden energienehmenden Anlagen ausgeschlossen. Ab 1. Oktober 2017 werden solche Ausgaben aus dem Bezahlungsbestand völlig ausgeschlossen. Früher haben die Unternehmer 100% des Bauwertes der „letzten Meile“ bezahlt.

Die Ausgaben für den Bau der Objekte des Stromnetzbereiches der „letzten Meile“ werden vom 1. Oktober 2015 in die Ausgaben des Netzbetreibers eingeschlossen und werden bei der Tarifbildung für die Dienstleistungen der Elektrizitätsabgabe in Anschlag gekommen. Aber die Gesellschaften können sich über die Steigerung von Tarifen nicht sorgen. Die Anordnung der Regierung der Russischen Föderation № 1307 vom 30.12.2013 hat sie in facto „aufs Eis gelegt“. Föderaler Dienst für Tarife ist jetzt verpflichtet, die Tarife für die Dienstleistungen der Netzbetriebe der Elektrizitätsabgabe auf der Ebene des 30. Junis 2014 zu bleiben.

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